Die Behandlung von Unfällen am Arbeitsplatz, Unfällen in Schule, Kindergarten oder im Rahmen eines Studiums, sowie Wegeunfällen auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause, erfolgt nach dem Berufgenossenschaftlichen (BG) Heilverfahren und darf nur durch speziell dafür zugelassene Ärzte in speziell ausgestatteten Praxen durchgeführt werden.
Ärzte des OCS sind sowohl am Standort Bad Neustadt als auch in Bad Kissingen als Durchgangsärzte-Ärzte (D-Ärzte) ermächtigt, im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens tätig zu werden.
Barrierefreie Zugänge direkt vom Parkplatz mit geräumigen Aufzügen ermöglichen eine schnelle und problemlose Erreichbarkeit der OCS Praxen in Bad Neustadt und in Bad Kissingen für gehfähige oder auch sitzend oder liegend transportierte Notfallpatienten. Spezielle Behandlungsräume und notwendige Massnahmen zur Diagnostik (z.B. Röntgen, Sonographie usw.) sind während der Praxisöffnungszeiten jederzeit verfügbar.