Zweitmeinung für Schulter und Knie
Für geplante, nicht eilige Operationen, hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein gesetzliches Zweitmeinungsverfahren festgelegt, wozu auch die arthroskopische Operation am Schultergelenk zählt.
Gesetzlich Versicherte haben seit Ende 2020 einen gesetzlichen Anspruch, vor einer Implantation einer Knie-TEP eine ärztliche Zweitmeinung zu ihrem Fall einzuholen.